Bodenzeichen

Aus balismink
Version vom 15. November 2019, 21:23 Uhr von imported>R. Schreg (→‎Bedeutung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei den sog. Bodenzeichen (auch: Bodenmarken) handelt es sich um meist einfache geometrische Zeichen auf der Unterseite von Standböden überwiegend nachgedrehter Keramik.

Beschreibung

Positivabdruck: Abdruck einer entsprechend gekerbten Drehscheibenunterlage

Negativabdruck: hier auch einzeln eingegschnittene Markierungen

Allgemein: - meist an nachgedrehter Keramik zu finden, weniger oft an Drehscheibenware - häufig in Verbindung mit Quellrändern - selten mit Achsabdrücken


Verbreitung

in den meisten Regionen Europas

Chronologie

Früh-, vor allem aber Hochmittelalter

Südwestdeutschland: - besonders bei Waren des 11./12. Jahrhunderts - Chronologie der früheren nachgedrehten Waren noch nicht abschließend geklärt (jedoch bereits ab der Merowingerzeit) - Interessante Beobachtung: goßräumige Ähnlichkeiten bei regionalen Präferenzen einzelner Formen

Bedeutung

lange Forschungsdisskusion: Chronologie, Raum, Bedeutung und Funktion unterschiedlich

Deutungsansätze:

1. symbolisch: kultische, magische und vor Unheil bewahrende Deutung (hierbei wieder verschiedene Zwecke der Markierung möglich)

2. herstellungsbedingt: Einritzung soll Verrutschen des Gefäßes auf der Töpferscheibe verhindern (=Herstellungsmerkmal?) --> in diesem Fall wurde das Gefäß von der Töpferscheibe abgehoben und nicht mit einem Draht oder Faden abgeschnitten

3. Herstellersignaturen: Hilfestellung zum Zentrieren (Bodenzeichen mit Achsabdrücken vergesellschaftet, Quellränder als sekundär umgeformte Böden)

4. Deutung in slawischer Keramikforschung: Markierung der Töpferscheibe aus kultischen Gründen?

Einzelnachweise

  • Rogier 2015, 55f.
  • Rainer Schreg, Keramik des 9. bis 12. Jahrhunderts am Rhein. Forschungsperspektiven für Produktion und Alltag. In: H. Pantermehl, L. Grunwald und R. Schreg (Hrsg.), Hochmittelalterliche Keramik am Rhein. Forschungsperspektiven auf Produktion und Alltag. Tagungen des RGZM 13 (Mainz 2012) 13.