Quarz
Quarz gehört neben Feldspat zu den häufigsten Mineralien auf der Erde. Quarz ist ein reines kristallines Siliciumdioxid, wohingegen Feldspat, ebenfalls ein Silicat mit anderen Elementen kombiniert ist. Quarz ist ein häufig gesteinsbildendes Mineral. Er kommt nicht nur in magmatischen Gesteinen, sondern auch in Verwitterungsgesteinen vor. Insbesondere Flußkiesel sind häufig verrollte Quarzgesteine.
Wichtige Ausprägungen sind der farblos-durchsichtige Kristall-Quarz (Bergkristall) und der trübe Gemeine Quarz (Milchquarz, Gangquarz).
Eigenschaften
Quarz ist mechanisch und chemisch nur schwer angreifbar. Er ist besonders hart und in der Mohs’schen Härteskala dient er als Referenz für den Härtegrad 7. Quarz verändert sich bei höheren Temperaturen, was der archäometrisch-mineralogischen Analyse von Keramik ein Kriterium für die Bestimmung von Brenntemperaturen an die Hand gibt. Bei 870 °C findet eine Umwandlung in Tridymit und bei 1470 °C eine Umwandlung in Cristobalit statt. Der sogenannte Quarzsprung bei 573 °C ist durch eine abruppte Veränderung der Kristallstruktur gekennzeichnet, die bei Abkühlung jedoch nicht stabil ist. Allerdings bedeutet dieser Quarzsprung auch eine Volumenausdehnung der Quarzpartikel, was beispielsweise ein Grund für die Craquelée-Strukturen auf der Oberfläche mancher Irdenware sein kann.
Quarz ist ein wichtiger Rohstoff für die Glasproduktion, spielt aber auch in der Keramikherstellung, etwa als Magerungszusatz eine wichtige Rolle. Quarz reduziert die Plastitität des Tones.
In der Archäologie ist häufig von Quarzmagerung die Rede, was jedoch selten durch eine mineralogische Bestimmung abgesichert ist. Eine Differenzierung von Feldspat oder auch Kalkspat kann theoretisch über die Härte oder Kristallstruktur erfolgen, was an den bestenfalls groben Magerungspartikeln jedoch nicht ohne Aufwand zu testen ist.
Literaturhinweis
- Pichler 1997: H. Pichler, Gesteinsbildende Minerale im Dünnschliff (Stuttgart 1997).
- Strübel / Zimmer 1991: G. Strübel / S. H. Zimmer, Lexikon der Minerale (Stuttgart 1991).