Hüttenlehm
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Nur bedingt zur Baukeramik rechnet der sogenannte Hüttenlehm, da er in der Regel nicht bewußt hergestellt wurde, sondern der Wandverstrich aus Lehm in einem Schadenfeuer gebrannt wurde. Aus größeren Teilen Hüttenlehms mit den Abdrücken der Wandkonstruktion können sich wichtige Anhaltspunkte für die Rekonstruktion der Gebäude ergeben (Bersu 1934; Zürn/Lüning 1977). Bei kleinen Fragmenten ist es fraglich, ob es sich tatsächlich um Hüttenlehm handelt oder ob sonstiger gebrannter Lehm, etwa von einer Herdplatte oder einer Ofenwand vorliegt. Die neutralere Bezeichnung als Rotlehm wäre daher vorzuziehen.
Einzelnachweise
- G. Bersu, Zur Frage des Hüttenbewurfes. Germania 18, 1934, 134-135.
- H. Zürn/J. Lüning, Die Schussenrieder Siedlung im "Schlößlesfeld", Markung Ludwigsburg. Forsch. u. Ber. Vor- u. Frühgesch. Bad.-Württ. 8 (Stuttgart 1977).