Applikation

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Bei einer "Applikation" handelt es sich um eine Angarnierung, die auf die Oberfläche des Gefäßes aufgebracht wird. Sie kann aus demselben Material wie der Gefäßkörper oder aus einem anderen Material, wie beispielsweise Zinn bestehen.

Eine Applikation aus Ton kann beispielsweise als Schlicker, meist aber als (z.B. im Model) vorgeformtes Tonstück aufgebracht werden. Sie wird in der Regel mit Tonschlicker angeheftet oder ggef. auch eingezapft. In einem weiteren Sinn können auch Henkel, Ausgußtüllen oder Füßchen (z.B. Dreibeingefäß als Applikation bezeichnet werden. Sind die zuletzt genannten Applikationen funktional, so dienen Applikationen zumeist doch eher der Verzierung.

Beispiele für Applikationen sind Leistenauflagen (z.B. Fingertupfenleisten bei prähistorischer Keramik) oder Medaillons (z.B. bei Steinzeug, am bekanntesten vielleicht das Gesicht von Bartmannskrügen. Bei in der Formschüssel hergestellter Keramik, wie bei der römischen Terra Sigillata spricht man nicht von Applikationen. Allerdings könnte man die Barbotine-Auflagen römischer Sigillate als Applikation bezeichnen.