Handgemachte Keramik
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Als handgemacht wird Keramik bezeichnet, die ohne Nutzung einer Töpferscheibe oder drehbaren Unterlage in Wulst- oder Plattentechnik von Hand aufgebaut wird. Der Begriff ist also nicht als Gegensatz zu "industriell gefertigter" Keramik gedacht, sondern ist eher als "handgeformte Keramik" zu verstehen. Verschiedene Autoren haben daher den Begriff der "freigeformten Keramik" bevorzugt.
In Bezug auf den Formaufbau werden in der Kermikforschung der Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit von der handgemachten Ware die nachgedrehte Ware sowie die Drehscheibenware differenziert.
Charakteristika
Kennzeichnend sind eine ungleichmäßige Form bzw. Wandstärke und einzelne Fingereindrücke. Im Bruch lassen sich z.T. die einzelnen Tonwulste oder -platten erkennen, aus denen das Gefäß aufgebaut wurde.
Bei sorgfältig hergestellter geglätteter Feinware ist eine Bestimmung der Herstellungstechnik meist kaum möglich, da durch eine sorgfältige Glättung der Oberfläche die entscheidenden Merkmale oft nicht mehr ablesbar sind.
Beispiele handgemachter Warenarten
- Handgemachte Grobware (Süddeutschland, VWz/ FMa)
- Handgemachte Grobware (Nordostbayern, FMa/ HMa)
- Handgemachte, rauwandige Ware (Trierer Raum, FMa)
Literaturhinweise
- Jäger 2019: S. Jäger, Germanische Siedlungsspuren des 3. bis 5. Jahrhunderts n. Chr. zwischen Rhein, Neckar und Enz. Forschungen und Berichte zur Archäologie in Baden-Württemberg 14 (Wiesbaden 2019). - https://doi.org/10.11588/propylaeum.1009 und https://doi.org/10.11588/propylaeum.1010